Übersicht
Zum 1. September 2009 trat in Baden-Württemberg eine neue Landesheimbauverordnung in Kraft. Darin wurde festgelegt, dass Altenpflegeheime verpflichtet sind, ihre Bewohnerinnen und Bewohner in Einzelzimmern (100% Einzelzimmer) unterzubringen. Während einer Übergangszeit von zehn Jahren mussten die Heimbetreiber ihre Einrichtungen von Doppel- auf Einzelzimmer umstellen. Diese Entscheidung bedeutete, dass viele Pflegeheime in Baden-Württemberg von der Schließung und Verlegung der Bewohner bedroht waren.
Unser Seniorenpflegeheim war mit demselben Risiko konfrontiert. Um das Risiko auszuschalten, haben wir die Einrichtung proaktiv komplett umgebaut und erweitert, so dass nicht nur alle bestehenden Bewohner in Einzelzimmern untergebracht werden konnten, sondern auch die Anzahl der Bewohner auf 108 erhöht werden konnte.
Alle Maßnahmen wurden unter Wahrung des Betriebs und der Integrität des Pflegeheims und seiner Bewohner durchgeführt.
Wir sind dankbar, dass das Projekt durch die Nominierung für den ICG Real Estate Social Impact Investing Award im Jahr 2022 breite Anerkennung gefunden hat.
- • Ankauf, Umbau, Social Impact, Verkauf im eigene Fonds
- • Pflegeheim und Betreutes Wohnen
- • Gesamtmietfläche: 9.618 m²
AIF Impact





